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25 Jahre Siedelungsgenossenschaft Freidorf
«Hier im Freidorf kann man den wahren genossenschaftlichen Geist
spüren. Mit einer solchen Bewegung, geleitet von Männern, deren
erste Sorge das Wohl der Gesamtheit ist, muss es gut bestellt sein.
Die Siedelung Freidorf will ein Ort der Freiheit sein, wo der Mensch
auf einem würdigen Niveau steht, ein Versöhnungswerk, das zum
Ausdruck bringt, wie viel mehr uns im Volk einigt als trennt.»
24. August 1921.
Bundespräsident E.Schulthess.
Zweite, umgearbeitete und ergänzte Auflage
- Vom inneren Aufbau der Siedelungsgenossenschaft Freidorf
- Leben und Sterben in der Siedlung
- Anhang
- Auszüge aus dem Jahresbericht der Siedelungsgenossenschaft Freidorf pro 1920 (Art. 3 des Vertrages mit dem V.S.K. vom 1./4. November 1921)
- Leitsätze und Erziehungsprinzipien (Art. 3 des Vertrages mit dem V.S.K. vom 1./4. November 1921)
- Mietvertrag, Hausordnung, Gartenordnung, das Halten von Haustieren; Bau- und Garteninventar
- Kollektivversicherungsvertrag I mit der Schweiz. Volksfürsorge
- Kollektivversicherungsvertrag II mit der Schweiz. Volksfürsorge
- Abkommen mit der Gemeinde Muttenz
- betr. der Schule Freidorf
- Statuten der Siedelungsgenossenschaft Freidorf in Muttenz bei Basel
- Bilder der Siedelung Freidorf
Abbildungen
oeffentlich/25jahre/start.txt · Zuletzt geändert: 2024/03/16 13:30 von pop