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oeffentlich:25jahre:schule_freidorf

a) Abkommen

abkommen_mit_der_gemeinde_muttenz.pdf


zwischen der
Einwohnergemeinde Muttenz

und der

Siedelungsgenossenschaft Freidorf in Muttenz

Betrifft Schule Freidorf.

Die Gemeinde Muttenz errichtet für die schulpflichtigen Kinder
im Freidorfe eine Primär- und im Bedarfsfalle eine Arbeitsschule. In
der Primarschule sollen die Kinder in allen acht Klassen unterrichtet
werden können.

Die Siedelungsgenossenschaft Freidorf stellt der Gemeinde Mut-
tenz die nötigen Lokalitäten sowie einen Turnplatz zu Schulzwecken
zur Verfügung. Mit Bezug auf ihren Rauminhalt etc. sollen die Schul-
zimmer denjenigen des bestehenden neuen Schulhauses von Muttenz
entsprechen. Die Miete für das in Gebrauch stehende provisorische
Lokal beträgt jährlich Fr. 400.— (in Worten vierhundert Franken).
Nach Bezug der definitiven Schulräume im zu erstellenden Genossen-
schaftsgebäude erfolgt Neuregelung des Mietzinses.

Über die Benützung der für den Unterricht bestimmten Loka-
litäten zu andern als Unterrichtszwecken entscheidet in Verbindung
mit der Schulpflege der Gemeinderat, wobei die Wünsche der Lehrer-
schaft und des Verwaltungsrates der Siedelungsgenossenschaft Frei-
dorf nach Tunlichkeit zu berücksichtigen sind. Jeder der Schule nach-
teilige Gebrauch der Schullokale ist untersagt.

Das erforderliche Mobiliar für den Schulbetrieb wird von der
Gemeinde Muttenz angeschafft. Die Auslagen für den Schulbetrieb
(Besoldung für die Lehrkräfte, Auslagen für Heizung, Beleuchtung
und Reinigung der Schullokalitäten etc.) werden von der Gemeinde
Muttenz bestritten.

In der Schule Freidorf finden Aufnahme die schulpflichtigen
Kinder des Freidorfes. Kinder in der Umgebung des Freidorfes woh-
nend haben zur Freidorfschule nur so weit Zutritt, als es die Platz-
verhältnisse gestatten.

190

Der Siedelungsgenossenschaft Freidorf wird ein Vorschlagsrecht
für die Wahl der Lehrkräfte der Schule Freidorf eingeräumt.

Dieses Abkommen ist von der Siedelungsgenossenschaft Freidorf
in der Generalversammlung vom 5. März 1922 und 4. März 1923 sowie
von der Einwohnergemeindeversammlung von Muttenz am 31. Januar
1923 genehmigt worden und tritt mit 1. Januar 1922 in Kraft.

Stempel:
Gemeinde Muttenz
Kt. Baselland

Namens des Gemeinderates:

Der Präsident: Der Gemeindeschreiber:
Brüderlin. Meyer.

Namens der Siedelungsgenossenschaft Freidorf,

Der Präsident: Der Sekretär:

J. Frei. A. Lacoste.

oeffentlich/25jahre/schule_freidorf.txt · Zuletzt geändert: 2022/05/13 16:18 von pop

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