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oeffentlich:25jahre:d._bauinventar

D. Bauinventar des Hauses No. ...

1. Schlüssel.

  • Haustüre … Schlüssel
  • Vorgartentüre
  • Düngerwegtüre
  • Laubeneingangstüre

(Für alle übrigen Schlösser im Hause ist je 1 Schlüssel vorhanden.)

2. Elektrische Beleuchtungskörper.

  • Zuglampen in Messing mit Glasglocke …Stück
  • Zuglampen in Porzellan mit Glasglocke
  • Deckenlampen in Messing mit offener od. geschloss. Tulpe
  • Küchenlampe mit Feuchtpendel und Emailschirm
  • Waschküchenlampe mit Feuchtfassung und Emailschirm
  • Kellerdeckenlampen mit Emaiischirm
  • Estrichlampen mit Emailschirm
  • Abortlampen mit Emailschirm
  • Schrägfassungen in Bad, Garderobe, Laube etc.
  • Deckenazetten im Gang, Windfang, Treppenhaus, Vorplatz
  • Deckenlampe in Laube oder unter Haustürverdachung
  • Stehlampen

(Alle Lampen verstehen sich ohne Glühbirnen.)

3. Elektrische Kochapparate.

  • 2-Lochrechauds . . . Stück
  • 3-Lochrechauds
  • 2-Lochherd mit Bratofen
  • 3-Lochherd mit Bratofen
  • 4-Lochherd mit Bratofen
  • Eisernes Rechaudgestell (Untersatz)

4. Spiegel.

  • Wandspiegel im Bad
  • Wandspiegel in Garderobe

5. Öfen.

  • Zweireihige Rahmenöfen mit Vorlegblech
  • Dreireihige Rahmenöfen mit Vorlegblech
  • Vierreihige Rahmenöfen mit Vorlegblech
  • Eiserne Blechmantelöfen mit Vorlegblech

(Die eingebauten Zentralöfen und Feuerherde sind nicht besonders aufgeführt.)

Eventuell: Zentralheizung.

6. Wascheinrichtung.

Waschherd Zweiteiliger Waschtrog …. Stück …. »

7. Sanitäre Apparate.

  • Badewanne, porzellanemailliert …. Stück
  • Badebatterie mit Dusche
  • Grosser Fayence-Waschtisch
  • Kleines Handwaschbecken

(Die Normalausstattung, wie Zinkbadewanne, kleiner Fayence-Waschtisch und elektrischer 200-Liter-Boiler, ist nicht erwähnt.)

8. Verschiedenes.

9. Bauliche Ausgestaltungen (vide § 13).

10. Besondere Bemerkungen.

Der vorstehende Mietvertrag, nebst der Hausordnung, der Garten-
ordnung, der Verordnung über das Halten von Haustieren und dem
Bauinventar als Beilagen, ist doppelt ausgefertigt und wird durch
Unterschrift anerkannt.

Freidorf, den………………….192 .

Der Mieter: Für die Siedelungsgenossensdiaff Freidorf in Muttenz:

Um Unklarheiten, die sich bei Auslegung des Mietvertrages er-
geben haben, für die Zukunft zu beseitigen, fasste die General-
versammlung am 2. März 1924 folgenden Beschluss:

§ 13 des Mietvertrages findet entsprechende Anwendung auf
Änderungen und Ausgestaltungen irgendwelcher Art in den übri-
gen Teilen der Liegenschaft.

Demgemäss ist das Bauinventar durch Aufnahme eines Inven-
tars über die übrigen Teile der Liegenschaft, insbesondere Garten
und Gartenhaus (Kleintierstall) zu ergänzen.

Zur Vornahme von Änderungen in der Bepflanzung des
Gartens, die sich nicht als Verschlechterung des bisherigen Zu-
standes darstellen, genügt anstatt der Einholung der Bewilligung
des Verwaltungsrates die einfache Anzeige an die Bauverwaltung.

oeffentlich/25jahre/d._bauinventar.txt · Zuletzt geändert: 2022/05/13 10:55 von pop

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