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Der Baugedanke

der_baugedanke.pdf

von
Hannes Meyer
Architekt

Bekenntnis

Verdutzt und ratlos steht der Fremde mitunter beim
erstmaligen Besuch im Freidorf: Er erwartet eine roman-
tisch-idyllische Dorfanlage, und er findet ein Gebilde, halb
Kloster und Anstalt, halb Gartenstadt und Juranest. Sein
Sinn, gewöhnt an die abwechslungsreiche Vielgestaltigkeit
zeitgenössischer Stadtbilder, sucht die Mannigfaltigkeit und
findet die Einheitlichkeit. Sein Formengefühl, begründet
auf der Kenntnis historischer Stile oder verzogen durch
den stilistischen Krimskrams modernen Kunst- und Hand-
werks, wird verletzt durch die puritanische Sachlichkeit
unserer Hausblöcke und durch das Fehlen jeglichen Zie-
rates. Sein Farbensinn, gewöhnt an die malerische Bunt-
heit schweizerischer Bürger- und Bauernhäuser, wird ab-
gestossen von der Gleichfarbigkeit unserer Hauswände,
und vergeblich sucht sein Auge das spielerische Detail
heimatlicher Bauformen.

An seinem Wohnort spiegeln die Häuser getreulich
das geschichtliche Werden und den sozialen Aufbau des
Gemeinwesens. Längs der Strasse reihen sich die bau-
lichen Sonderwünsche des Einzelbürgers zu bunten Haus-
zeilen und verraten Vermögen, Beruf und Geschmack der
Besitzer; derweilen ein Blick durch die Baulücke Hinter-
haus und Hinterhof enthüllt, die Krebsschäden der Gesell-
schaft preisgebend. An hervorragender Stelle bekunden
Rathaus und Zeughaus, Schulhaus und Kirche ihre Vor-
macht gegenüber den Bürgerbauten und bestätigen sinn-

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fällig die scharfe Zweiteilung des Gemeinwesens in Staat
und Bürger, Gemeinschaft und Einzelwesen.

Wie die unruhige Vielgestaltigkeit des heutigen Stadt-
bildes nur Niederschlag ist der durcheinanderstrebenden
Einzelabsichten der Bewohner — dem Wissenden zeigt
sie alle Schwären am sozialen Körper —, so ist die Bau-
anlage des Freidorfes nur eine Offenbarung seines innern
Geistes und eine Verkörperung seiner genossenschaftlichen
Tat: die vollgenossenschaftliche Lebensgemeinschaft von
150 Familien im bienenwabenähnlichen Zellenbau einer
Siedelung. So entspricht der strengen Satzung des innern
Aufbaues die straffe Gliederung des Äussern; dem ein-
heitlichen Geist der Siedler die Einheitsform der Wohn-
häuser, die Gleichartigkeit und Gleichfarbigkeit der Haus-
blöcke und der Gleichklang der Bauteile; dem einigen
Willen zur Vollgenossenschaft die einheitliche Haltung der
Gesamtanlage. Mithin ein Versuch der Symbolik? Mehr
als dieses: Ein Ringen um Wahrheit. Denn die Stützen
der Gemeinschaft sind die Säulen des Bauwerkes: Ein-
fachheit, Gleichheit, Wahrhaftigkeit.

Das Gelände

Dreitausendfünfhundert Meter von der Stadtmitte
Basels entfernt und getrennt von der östlichen Vorstadt
St. Alban durch den Einschnitt des Birstales, liegt auf
zwanzig Meter hohem Bord und am Rande einer Ebene
das Siedelungsgebiet. Die Gegend heisst «Schänzli»; sie
gehört zur Gemeinde Muttenz im Kanton Basellandschaft.
Im Mai 1919 wurde hier ein 81,572 qm grosses Grund-
stück zu Fr. 2.60 per qm freihändig erworben und in der
Folge durch Ergänzungskäufe auf 84,915 qm vergrössert.

In der Zufallsform eines Dreiecks liegt das eigentliche
Wohngelände, allen Winden preisgegeben, zwischen dem

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wiesenstillen Schanzweg und der autostaubigen Muttenzer
Landstrasse, Korn und Hafer, Durlips und Ackersenf
woben am Ankaufstage einen grünen Teppich über den
Plan und über die Geländewellen mit den wenigen Nuss-
und Kirschbäumen. Ringsum lugen die heimatlichen Vor-
berge des Jura auf den Plätz Land herab: Wartenberg und
Winterhalde, Rütihardt und Bruderholz. Dahinter blaut
der Schweizerblauen, und gen Nordosten lachen, ocker-
gelb und rebengespickt, die Kalkfelsen des Schwarzwaldes
auf die Rheinwacht der schweizerischen Hardt. Mitunter
schwimmt gen Westen, ein Schlechtwetterzeichen, die
Gralsburg der Vogesen im Himmel.

Diesem unberührten Erdenstrich musste das Archi-
tektlein mit spitzem Blei den Garaus machen!

Der Lageplan

Wie der Ingenieur seiner Maschine eine höchste Nutz-
leistung entlockt, so der Siedler seinem Gelände in wohn-
licher, gärtnerischer, gemütlicher und baulicher Hinsicht.
Dem Siedelungsfachmann lag ob, das Vielerlei der An-
sprüche einem System einzufügen. Die Forderung von
mindestens 200 qm Nutzgartenfläche pro Familie be-
stimmte die Weiträumigkeit in der Siedelung, und mit
62,2 °/o Grünfläche ist ein hoher Grad gärtnerischer Aus-
nützung sichergestellt.

Was die Landstrasse dem alten Strassendorf, das ist
die Muttenzer St. Jakobstrasse mit dem Schienenweg der
Überlandbahn Basel-Pratteln unserem Freidorf: die Ver-
kehrsgrundlage. Als Hauptausfallstrasse Basels nach dem
schweizerischen Mittelland liegt sie tagsüber im Staub-
gewand und durchtost vom Lärm und Rattern der Wagen
und Autos. Die Bebauung musste abrücken vom hastenden
Getriebe, die Verkehrsstrasse blieb unbebaut, und ihr ent-

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lang schützt eine Nussbaumallee mit Grasnarbe und
Ligusterhecke, mit Staudengarten und Gartenmauer das
Wohngelände.

Quer zur Basisstrasse, nordost-südwest verlaufend,
die Häuserzeilen. Demokratisch reiht sich Block an Block
im Zeilenbau; die Reihenhäuser geordnet zu vieren, zu
achten, zu vierzehn; die Doppelhäuser gruppiert oder mit
der Laube zur Platzwand verbunden. Jedes der 150 Ein-
familienhäuser bildet mit dem Eigengarten eine Zelle dieses
sozialen Kleinstaates Freidorf. Jeder Zeilenhof ist eine
Sippe ohne Blutsverwandtschaft, ein Helferkreis treuer
Nachbarschaft und Nächstenliebe. In ihrer rhythmisch-
wechselnden Anordnung sind alle diese Wohngruppen nur
bauliche Variationen über ein genossenschaftliches Thema.

Wie im Einzelhause Wohn- und Schlafraum, Gang
und Treppe verteilt und einzelnen Zwecken dienstbar sind,
so auch in der Gesamtwohnung der 150 Familien. Bewusst
ist die Siedelungsfläche aus klimatischen und künstleri-
schen Erwägungen aufgeteilt in offene Gartenräume und
geschlossene Wohnhöfe; doch nie ist der Ausblick ver-
rammelt aus dem rechtwinkligen Fenster der Strassen-
ausgänge in die wellig-bewegte Landschaft des Jura oder
des Schwarzwaldes. Die Zeilenhöfe und Platzgevierte,
nach Länge und Breite proportional abgemessen, empfin-
gen sorgsame Charakterisierung durch wechselvolles Vor-
oder Zurücktreten der begrenzenden Hauswand, der Gar-
tenmauer oder Einfriedigung, und mit Vorbedacht wurden
im Querprofil Platz, Hof, Strasse, Weg und Fusspfad ab-
wechslungsreich durchgebildet mit den gärtnerischen Mit-
teln von Baum, Kletterspalier, Busch, Hecke, Staude und
Grasnarbe. Wohn- und Grüngürtel, Zeile und Garten sind
verbunden durch den Korridor der querlaufenden Hecken-
wege und durch den Bedienungsgang der Düngerwege.
Arterie und Vene zugleich, pulsiert in ihnen zumeist das

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Leben zwischen Schule, Vortragssaal und Familie, zwi-
schen Laden, Wirtschaft und Haushalt, zwischen Nach-
barschaft und Freundschaft, zwischen Siedelung und
Siedler.

Wo alle Querwege münden, liegt mit Denkstein und
Brunnen und Linde und Sitzbank die Spielwiese als ver-
grössertes Spielzimmer der Kolonie, und nebenan sonnt
sich auf dem höchsten Geländerücken die Aussichts-
terrasse als Luginsland und trägt willig die Last des
Schwerpunktes derGesamtanlage: das Genossenschaftshaus.

Klösterlich umgürtet eine Gartenmauer das ganze
Bauwesen, lässt da und dort dem Blick Eingang durch
enge Pforten, und eilt als steinernes Band der Freund-
schaft von Hausgiebel zu Hausgiebel, überwuchert von
Waldrebe, Hopfen und Kletterbrombeer.

Die Siedler

Kaum war auf dem Zeichenbrett das Spiel gerader
und krummer Linien zum System der Planung erstarrt,
so schritt man — auf dem Papier — zur Verteilung der
Häuser. Ein dreitägiger Kampf um den künftigen Familien-
sitz; eine dreitägige Geduldsprobe dem nimmermüden Ver-
teiler B. Jaeggi. «Nehmt hin die Welt…». Mit grellem
Blitzlicht beleuchtete diese Hauswahl des Siedlers Ein-
stellung zur Gemeinschaft, seine Eignung zum Landleben,
seine Beweggründe zur Stadtflucht. Schleunigst besetzten
die Stadtsüchtigen die Eckhäuser längs der Verkehrsbasis:
sie erhofften vom Anblick sonntagsgeputzter Städter und
hastender Autos erheiternde Abwechslung und süsse Rück-
erinnerung. Sorgsam erforschten die Gartenbauer in den
Probelöchern des Geländes Humusschicht nach Dicke und
Güte; sie wählten das fette Erdreich. Die Honoratioren

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bevorzugten den würdigen Platz, die Naturschwärmer
fanden ihren stillen Winkel und die Freunde das Doppel-
haus zur Eintracht.

Die Siedelung sicherte sich durch diese vorzeitige
Verteilung der Häuser die Mitarbeit der Siedler beim Haus-
bau, und die innere Anteilnahme des späteren Bewohners
am Bauvorgang. Dem Architekten erstand ein hundert-
fünfzigfacher Bauherr im Frage- und Antwortspiel der
Begehren und Sonderwünsche und seiner Bauleitung ein
Helfer bei der Überwachung des Werkes. Wehe der läs-
sigen Ausführung eines Handwerkers oder dem zögernden
Vorwärtsschreiten einer Arbeit! Das Auge der künftigen
Insassen entdeckte unerbittlich Fehler und Mängel, ver-
meintliche Hintansetzung und vermutliche Nachlässigkeit.

Ein Jahr nach der Hauswahl kam für die Haus-
genossen der langersehnte Augenblick der Tapetenauslese.
Vorsorglich hatte die Bauleitung das erhältliche Material
bunter Papierrollen gesichtet, und ihm 200 Muster ent-
nommen, welche hinsichtlich Farbe und Zeichnung ver-
schieden, die schlimmsten Ausgeburten eines mechani-
sierten Zeitalters vermieden. Wiederum gab diese zwei-
tägige Tapetenmesse dem Menschenkundigen zu bedenken,
dass Geschmack und Charakter unzertrennliche Brüder
sind: Der Subalterne mied ängstlich klare Form und Farbe
und bevorzugte gobelinhafte Unnatur oder rätselgraue
Muster. Der Modern-Angehauchte ergötzte sich am grellen
Künstlermuster, Buntheit mit Farbigkeit verwechselnd.
Der Zauderer wagte von alledem nichts und wünschte von
allem etwas, und der Mann aus dem Volke griff zielsicher
in dem Wust englischer, französischer, deutscher und
schwedischer Erzeugnisse nach Grossvaters blumen- und
eingebungsreichem Wandpapier.

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Das Baujahr


Am 13. September 1919 erfolgte die Baueingabe an
die kantonale Baudirektion und vierzehn Tage später deren
Genehmigung. Am 1. Oktober 1919 begann der Baracken-
bau des Baubureaus und einer Kantine für 200 Arbeiter,
und am 1. Dezember 1919 erfolgte der erste Pickelhieb in
die Ackererde des Wohngeländes. Aufgeteilt in sieben un-
gleich grosse Baulose, wurden die 150 Einfamilienhäuser
gleichzeitig in Angriff genommen. Der einziehende Vor-
frühling stiess im Freidorf auf einen Wald voller Gerüst-
stangen und Ende März auf den ersten eingedeckten Haus-
block. Die 600 Bauarbeiter werkten weiter, durchwühlten
die Erde im Graben, mischten deren Sand und Kies zum
teigigen Beton; die Maurer türmten Backstein auf Back-
stein in ewiggleichem Muster, und der Zimmermann
krönte das Mauergeviert mit der hölzernen Sparrenkrone
des Dachstuhls. Dann stockte zeitweilig die Anfuhr der
Dachziegel. Später streikten die Dachdecker, hernach die
Elektriker und zu guter Letzt die Maler.

Am 20. Oktober 1920 rumpelte der erste Möbelwagen
auf unvollendeter Strasse vors erste fertige Haus (nach
Jahresfrist trugen sie daraus den ersten Siedler zur ewigen
Ruhe). Bald folgten die nächsten Wagen in tageweisem
Abstand. Am Altjahrabend 1920 waren 89 Häuser be-
zogen oder bezugsfertig, und am 31. März 1921 flüchteten
als Letzte der 150 Getreuen zwei Bodenreformer ins Frei-
land der Siedelung.

Am 24. August 1921 trafen sich im Freidorf anlässlich
des 10. internationalen Genossenschaftskongresses über
500 Genossenschafter als Vertreter von 24 Ländern und
vollzogen die Weihe. Ergreifend ertönte des Volkschors
Landsgemeindelied: «Alles Leben strömt aus Dir…. !»

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Der Hausbau


Die bauliche Gestalt und Einteilung der Wohnbauten
bestimmte hinsichtlich Baustoff und Ausmass der weg-
leitende Grundsatz, durch Hausbau Werte zu schaffen,
die noch in der Unsicherheit einer fernen Zukunft Wohn-
wert und Sachwert mutmasslich behalten. Dieser Einsicht
entsprechend, leistete man bewussten Verzicht auf Spar-
baumethoden und technische Gewagtheiten und griff zur
landesüblich bewährten Ausführungsart.

Durch eine Umfrage bei den Siedlern wurde der
Wohnungsbedarf ermittelt: 110 Vierzimmerhäuser Haus-
typ I, 30 Fünfzimmerhäuser Haustyp II, 10 Sechszimmer-
häuser Haustyp III. Bewegen sich die Haustypen II und III
in gutbürgerlichen Abmessungen, so darf der Haustyp I als
vorbildliche Normalzelle einer schweizerischen Siedelung
gewertet werden. Beim Urteil über dessen Grundriss ist
vorab zu bedenken, in welch nachdrücklicher Weise der
Wohnungsreformer durch die Hauseinteilung zur Gesun-
dung und Besserung des Familienlebens beitragen kann.
Zumal die Ablehnung der Wohnküche (von 115 befragten
Siedlern bejahten nur 2 deren Bedürfnis) unterstützt die
gesundheitlich so erwünschte Trennung von Küche und
Essraum; die Küche ist als Durchgangsraum von derart
geringer Breite, dass im Laboratorium der Hausfrau kein
Platz zum Familienessen sich vorfindet. Unter Verzicht
auf den direkten Zugang zur Estrichtreppe ist das grosse
Schlafzimmer teilbar eingerichtet, so dass für die heran-
wachsende Jugend Geschlechtertrennung durchführbar
wird, und bei starkem Familienzuwachs die Heimstätte
nicht verlassen werden muss. Für die innige Verkettung
von Mensch und Natur ist die glasüberdeckte Sommer-
laube an der rückwärtigen Hausseite von bedeutender
Wichtigkeit, und so erfreut sich dieser Mittler zwischen

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Haus und Garten regsten Zuspruchs zur Mahlzeit und als
Pflegestätte von Altersruhe und Kinderspiel, Handarbeit
und Schulaufgabe, Gartengenuss und Familiensinn.

Wie im Äussern das einfach-ehrlich-klare Bild des
Hauskörpers zum Schönheitsgesetz erhoben ist, so wurde
im Hausinnern der allseitig rechtwinklige Raum jedes
Zimmers bedächtig gewahrt; keinerlei Räume sind durch
Einbauten verunziert oder staubunsicher gemacht. Die
reichlichen Grundrissausmaße bestimmte das Obergeschoss;
denn ob auch das Ess- und Wohnmobiliar von Familie zu
Familie verschieden sei, so sind landläufig die Gebrauchs-
möbel der Schlafzimmer bei wechselndem Aussehen
nahezu typisch in jeder Hausgemeinschaft. Folgerichtig
bestimmte das Bett als grösstes Möbel des Kleinhauses
— ein wahrer Nutzflächenräuber — das Zimmerausmass:
sämtliche Freidorf-Zimmer sind zwei Bettlängen lang.

Besondere Vorkehrungen erforderten Wind und Kälte;
innere Winterfenster, drehbare Schornsteinaufsätze,
Schlackenplattenverkleidung der Obergeschossfronten,
überrreichliche Durchbildung der Ofenheizung. Elektrische
Kochgelegenheit und elektrische Heisswasserspeicher mit
Warmwasserzapfstellen in Waschküche, Küche und Bad
sind die besonderen Kennzeichen sanitärer Einrichtung
jedes Freidorfhauses.

Die innere und äussere Ausstattung ist bei allen Haus-
typen von demokratischer Gleichheit und von bürger-
licher Wohlanständigkeit. Wo der Wunsch des einzelnen
die genormte Ausführung durchbrach, wurde er für die
entstandenen Mehrkosten ersatzpflichtig. Alle derartigen
baulichen Veränderungen oder die Verbesserungen der
Ausstattung durch den Siedler fallen ohne Entschädigung
ins Eigentum der Genossenschaft, ein bedeutsamer Schritt
auf dem Wege zu Vergesellschaftung des Luxus. Dagegen
unterstützte des Besitzers volle Freiheit des Siedlers

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Handwerksgeist beim Ausbau des Gartenhauses, und mit
Fingerfertigkeit bäschelte er samstagnachmittagelang aus
dessen Holzgerippe ein Tierheim für Hühner, Enten oder
Kaninchen (Ziege und Schwein sind verbannt).

Ob sich durch den Aufenthalt im sachlichen Rahmen
des Hauses der Geschmack seiner Bewohner verändere,
wird erst jahrzehntelange Beobachtung erweisen; noch
überwiegt auf dem ruhigen Grund der Zimmer das her-
kömmlich bombastische Möbel, allseitig geschätzt als
Familiendenkmal und unausrottbar als Modeding.

Die Typisierung

Die Normung der Bauelemente ist im Freidorf restlos
durchgeführt, und jeder Haustyp fügt sich aus der Einheit
typisierter Bauteile. Bei Baubeginn fehlten schweizerische
Normen für den Typenbau, und dieses siedelungstechnische
ABC musste von Grund aus neu gebildet werden. So ent-
standen die Freidorf-Normen: Mass, Form und Stoff für
Gebälk, Gesims und Geländer, für viererlei Fenster und
für dreierlei Türen, für Hauseingang, Treppe und Laube,
Zentralofen und Kleinviehstall. Diese Vereinheitlichung
der Bauglieder erfolgte wohl mit der wirtschaftlichen Ein-
sicht, zumeist aber entgegen dem Schönheitsempfinden der
Genossenschafter. Die Freidorfnorm berührt hinsichtlich
baulicher Vereinfachung die äusserste Geschmacksgrenze
des individualistischen Schweizers, und jeder weiter-
gehende Verzicht auf «Architektur» wird als «Zuchthaus
und Kaserne» die nahezu lückenlos geschlossene Front der
Volksmeinung durchbrechen müssen.

Schwieriger fällt ein Urteil über den wirtschaftlichen
Einfluss der Normung. Die öffentliche Ausschreibung aller
Bauarbeiten gab einen aufschlussreichen Querschnitt durch
das Baugewerbe der Nordwestschweiz. Fast ausnahmslos

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erwies sie die Wettbewerbsfähigkeit des billigeren mittel-
grossen Familienbetriebes gegenüber dem überlasteten
Grossbetrieb. Fast ausnahmslos musste die Grosszahl
gleicher Arbeitsgattungen in Dutzend kleinerer Baulose
auf geteilt werden, und die Verbilligung durch serienweise
Herstellung blieb aus oder wurde verringert. Einer weit-
gehenden Verbilligung der Gestehungskosten durch Typi-
sierung widersetzt sich der derzeitige Aufbau des heimi-
schen Baugewerbes.

Im grossen Umfang des Bauvorhabens lag die Ursache
aller Schwierigkeiten der Materialbeschaffung. In der
unmittelbaren Nachkriegszeit, gekennzeichnet durch Bau-
stoffnot und Arbeitermangel, Preistreiberei und steigende
Löhne, war der Schweizer Baumarkt dem grossen Bedarf
einheitlicher Stoffe nicht gewachsen, und die Beschaffung
der Ziegel, Parketts, Badewannen, Linoleum und Ofen-
kacheln hiess Rätsel raten.

Heute, zwei kurze Jahre später, findet die Normen-
bewegung bei uns völlig veränderte Verhältnisse und die
neue Hemmung der drohenden Arbeitslosigkeit. Im ebben-
den Meer der Wohnungsnot krebsen die Baupreise zurück,
und aus dem Schlick der Vorurteile reckt allüberall der
eigenbrödlerische Individualismus den langen Hals.

Die Elektrizität

Südwärts der Muttenzer Landstrasse, auf staubigem
Geländezipfel, steht der Turm der Transformatorenstation.
Ein klotziger Unterbau mit flächig verteilten Fenstern;
darüber ein flacher Ziegelhut mit der knappen Krempe des
Dachkännels; keine Gesimse, keine Profile. In bewusster
Gegensätzlichkeit vertritt dieser Turm den Industriebau
gegenüber den Wohnbauten jenseits der Landstrasse, und 111

111

in seinem verstärkten Rot des Anstrichs ist er ein Grad-
messer aller Farbigkeit in der Siedelung. Das Innere birgt
halbteilig die Quecksilber-Gleichrichteranlage der Über-
landbahn und den Transformator mit der Zentralschaltung
des Freidorfs. Als Ausgangspunkt aller elektrischen Draht-
nerven verteilt dieses Gehirn des Siedelungskörpers die
elektrische Energie von 220/380 Volt Spannung in Drei-
phasenführung an die drei Versorgungsgruppen der
Kolonie. Unter Vermeidung jeglicher Freileitung folgen
die drei Hauptkabel dem Staudengarten längs der Land-
strasse, und von dieser Leitungsbasis zweigen die ein-
zelnen Speiseleitungen der Hauszeilen rechtwinklig ab.
Ungehindert vom Einspruch einer städtischen Baupolizei
und von den kleinlichen Bedenken verschiedener Haus-
besitzer schlingen sich diese Freileitungen aus gummi-
isoliertem Draht, wohl verwahrt in der Hülle eines Blech-
mantels, an der Kellerdecke durch alle Trenngiebel, und
nur das Erdreich des schmalen Bauwichs zwischen den
einzelnen Baublöcken birgt sie im teuren Kabel. Zur Ver-
meidung starker Spannungsdifferenzen und zur Erleichte-
rung allfälliger Reparaturen in den Einzelhäusern sind die
Endpunkte aller Sekundär-Speiseleitungen unter sich ver-
bunden. Auch die öffentliche Strassenbeleuchtung ist
solcherart an dieses Verteilungsnetz angeschlossen, und
mittelst der Relaislinie eines vierten Drahtes werden der
Nachtstrom aller 150 Boiler und die Strassenbeleuchtung
von der Station aus zentral geschaltet.

Stromlieferant ist die Elektra Birseck. Als Gross-
abnehmer bezieht sie die elektrische Energie vom produ-
zierenden Kraftwerk und verteilt diese ohne Profit-
absichten, eine Konsumgenossenschaft auf dem Gebiet
elektrischer Stromversorgung, an die Mitglieder in den
Gemeinden des vorderen Baselbietes (ohne Basel-Stadt),
des Birsecks, des Sisgaus und des oberen Sundgaus.

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Die Siedelungsgenossenschaft Freidorf und die
150 Freidorfsiedler sind Einzelmitglieder der Elektra
Birseck. Durch Doppeltarifzähler wird in jedem Hause
der monatliche Stromverbrauch ermittelt, und es wird das
Kilowatt mit 30 Rappen für Lichtstrom, 18 Rappen für
Kochstrom und 4 V2 Rappen für Nachtstrom berechnet.
Dieser billige Stromtarif und das verständnisvolle Ent-
gegenkommen seitens der Elektra Birseck ermöglichte
unserem Genossenschaftsdorfe die so weitgehende Elek-
trifizierung des Einzelhaushaltes im Sinne schweizerischer
Wirtschaftsbestrebungen der Nachkriegszeit.

Das Wasser

Die Trinkwasserleitung und die Hydrantenanlage der
Siedelung bilden technisch und wirtschaftlich ein Teilstück
der bestehenden Wasserversorgung in der Gemeinde
Muttenz. Der Normalwasserdruck von 7—8 Atmosphären
ist im Freidorfgebiet auf 4 V2 Atmosphären gedrosselt mit
Rücksicht auf die elektrischen Heisswasserspeicher und
auf die vorzeitige Armaturenabnutzung. Grundsätzlich
gleich dem elektrischen Stromverteilungsnetz geschieht
die Führung der Sekundärleitungen in drei Gruppen von
der vorhandenen Hauptleitung im Bürgersteig der
St. Jakobstrasse aus. Wiederum durchlaufen diese Ver-
teilungsleitungen, unter dem Naturboden des Kellers ver-
legt, sämtliche Hausblöcke und vereinigen sich an den
Endpunkten im Kreislauf zum Zwecke der Ausgleichung
allfälliger Druckverluste und zur Erleichterung bei der
Behebung allfälliger Störungen im Einzelwohnhause.

Die Verrechnung des jährlichen Wasserverbrauches
erfolgt zu Lasten der Siedelungsgenossenschaft und nach
alter dörflicher Gepflogenheit zu einem hinsichtlich der
Verwendungsart gestaffelten Hahnenzins.

113

Die Kanalisation


Die Beseitigung der Abwasser geschieht in der Siede-
lung nach dem Schwemmsystem, im Einzelhause bis zur
Einführung in die Nebendohle nach dem Trennsystem.
Leitungsbasis ist die 40 cm weite Hauptdohle im Grün-
streifen längs der St. Jakobstrasse. Von dieser ausgehend
streicht ein Netz von Nebendohlen an der Laubenseite der
Hausblöcke entlang. Von den Hausabwassern ergiessen
sich alle Regen-, Küchen-, Bad- und Waschküchenabwasser,
wie auch die Strassensammler, ohne Vorklärung direkt in
die Nebendohle; alle Abortleitungen dagegen sind durch
die Abortgrube mittelst Grubenüberlauf indirekt an die
Nebendohle angeschlossen. Als Vorfluter übernimmt die
Birs den Gesamtinhalt der Hauptdohle. Mehrmonatige
Messungen ergaben an der Hauptdohlenmündung an regen-
losen Normaltagen eine durchschnittliche Abwassermenge
von 60 Minutenlitern bei einer Gesamtbevölkerung von
rund 600 Köpfen.

Für die zweckdienliche Pflege der Kleingartenkultur
ist die Nutzung der menschlichen Abgangsstoffe Voraus-
setzung. Jedes Haus erhielt dementsprechend auf der Ge-
müsegartenseite eine Abortgrube mit Geruchverschluss-
deckel, deren Fassungsvermögen von 1,7 cbm ermittelt
wurde unter Berücksichtigung der Wasserspülung des
Abortes, der wöchentlichen Fäkalienmenge und der Klär-
dauer. Unter Verzicht auf überseeisches Guano und kost-
spieligen Chilisalpeter schöpft der landgewohnte Garten-
bauer an verschwiegener Stelle das ertragverheissende
Nass und anvertraut es dem Gemüsebeet. Was von der
Jauche infolge Uberdüngungsgefahr der Gartenerde oder
vielmehr in gärtnerischer Unkenntnis und unter dem Ge-
setz menschlicher Trägheit ungenutzt bleibt, das wandert

114

in Vollendung des irdischen Kreislaufes durch den sieben-
hundert Meter langen Zementdarm der Hauptdohle in die
Birs, dem Rhein, dem Weltmeer zu.

Der Garten


Wie die Liebe im Menschenleben das Allzumensch-
liche verklärt, und als Nächstenliebe im Gemeinschafts-
leben alle Gegensätze überbrückt, so überspinnt die Natur
alljährlich das herbe Werk des Menschen mit blühwilligen
Pflanzen, und kleidet die kühlen Flächen des Baues in das
warme Gewand gewählter Farben. Sie stiftet in Frucht
und Blume Nutzen und Schönheit. Sie klettert als Rosen-
ranke an der Hauswand zur sonnigen Höhe und erweckt
so tiefere Sentiments als alle die, ach so beliebten, archi-
tektonischen Mätzchen und Sentimentalitäten der deut-
schen Erker, französischen Baikone, englischen Kamine
und italienischen Loggien. Sie reift am Hagspalier, von
sonniger Wärme umkost, zum stämmigen Obstbaum, und
sie überschüttet von Sommer zu Sommer unsere Freidorf-
erde mit reichster Geberkraft. Ewiges Zeugen und Reifen,
ewiges Wachsen und Spenden. Ewiger Kampf zwischen
der gemessenen Strenge menschlicher Behausungen und
der wuchernden Freiheit triebhaften Pflanzenlebens.
Ewiges Hadern zwischen Antike und Gotik, Philosophie
und Glaube, zwischen Renaissance und Romantik, Wissen-
schaft und Gefühl, zwischen dem Menschen und Gott.

Wie die Statuten das innere Leben der Gemeinschaft
in Pflichten und Rechte abgrenzen, so regelt die Garten-
ordnung in klarer Scheidung des einzelnen Wünsche und
die Forderungen der Gesamtheit: Dem Siedler ist anheim-
gestellt die gärtnerische Ausnutzung des Blumen- und
Gemüsegartens und der Laubenseite des Wohnhauses nach
freiem Ermessen bis zur Busch- oder Spalierhöhe. Der

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Siedelung verbleibt die Gestaltung der Hochslamm-Baum-
anlagen und die Bepflanzung der Vorderseite der Haus-
zeilen.

Durch die zeichnerische Vorlage einfachster Garten-
anlagen und durch das erklärende Geleitwort eines gärt-
nerischen Wegweisers wurde vom Fachmann auf die
zweckdienliche Gestaltung der Siedlergärten hingewirkt.
Heute offenbart trotz alledem ein Schlendergang durch die
Gärten das wechselreiche Muster der Beete und Wege,
und der kundige Deuter entziffert leichthin den Sinn des
Insassen, des Krausen und des Klaren.

Der ordnenden Hand des Erbauers anvertraut blieb
die Ausgestaltung der Garten-Siedelung, und mit freu-
digem Willen verwendete er das grüne Ornament der Be-
pflanzung zur Verstärkung eines Raumeindruckes oder
den energischen Umriss einer Baumallee zur Tiefenwir-
kung. Freilich wird erst nach Jahren und in ausgewach-
senem Zustand diese Modellierung mit den ausschliesslich
durch die Siedelungsgenossenschaft gepflanzten Hoch-
stamm-Bäumen bestimmend im Gesamtbild in Erscheinung
treten. Rings um die Kolonie legt sich ein Gürtel von
Kirsche und Walnuss, eine Wehr gegen Regenwind und
kalte Bise; und längs der Düngerwege reihen sich, paar-
weise geordnet, Bereczkiquitte, Berner Rosenapfel, Reine-
claude und Bühlers Frühzwetschge.

Draussen, wo die sonnige Gartenmauer Aussenwelt
und Innenwelt scheidet, breiten sich mit eigenwilliger
Zickzacklinie und von holländischem Torf überstreut die
Humusbeete des Staudengartens. Sitzbank und Spazier-
weg laden zum Verweilen in diesem Grenzstreifen, wo
die Kleinwelt der Genossenschaft das Getriebe der grossen
Welt streift. Blühwillige Vertreter aller Erdteile geben
sich ein Stelldichein in diesem Staudenreich: Japanische
Astiiben und Herbstanemonen, chinesische Päonien und

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Rhabarber, die kaukasische Skabiose und das Helmkraut
vom Baikalsee, türkischer Mohn, amerikanische Pracht-
scharten und das Pampasgras gesellen sich zu den mittel-
alterlichen Alchimistenkräutern des Brennenden Büschs
und der Brennenden Liebe, der Goldmelisse, der Weih-
nachtsrose und zur Madonnenlilie der Kreuzfahrer. Zwi-
schen den Züchterlieblingen, Rittersporn, Eisenhut, Phlox,
Aster und Helenium entdeckt der Kennerblick das seltene
Poterium obtusum, die kirschrote Achillea «Cerise Queen»,
die gelbe Dolde der Achillea eupatoria, das Messinggelb
der Coreopsis verticillata, das weisseste Weiss der Iberis
und das Feigenblatt der Bocconia cordata. Sollte es dem
berückenden Liebreiz all dieser Helfer nicht gelingen, den
im gartenfernen Leben des städtischen Miethauses land-
fremd gewordenen Menschen zurückzugewinnen zur
Blumenkunde der Grossvaterzeit und, frei nach Rousseau,
zur Natur ? ! —

Noch ein Gang im Zellenbau durch die Flucht seiner
offenen und öffentlichen Binnenräume! Angesichts seiner
«Innenarchitektur» mit Hauswand, Strassenboden und
Himmelsdecke und im Blick auf seine «Möblierung» durch
Blume, Busch und Baum, formt sich dem Quergänger
dieses expressionistische Raumbild:

Die Spielwiese und die Mittelaxe. Ein Rasenrechteck,
grün und braun, Natur und Unart. Zwei Reihen Silber-
linden in Achtungstellung vor einer Steinpyramide: da-
zwischenliegend zehn Bänke. Eine Steinpfostenschranke
ringsum. Rechtsseitig zinnenhafte Laubenzwischenbauten
mit Glyzinengerank. Linksseitig ein Haus mit vierund-
fünfzig Fenstern, ganz genau gleiche Fenster, huh! Im
Blickfeld eine wasserspeiende Kleopatra-Nadel; wie in
Paris, ein klein wenig kleiner nur und nicht von Napoleon
in Aegypten gestohlen. Dahinter die schiefe Ebene eines
quarzsplittrigen Makadamstreifens Strasse, beiderseitig ein

117

Grasläufer und darauf — knabenhaft — unausgewachsen
— eine allerhöchste Zukunftsallee von Gellerts Butter-
birne.

Der Wohnhof und der andere Wohnhof. Ein langer
Saal mit vierzig Türen; vierzig Haustüren mit mausgrauen
Kragsteinen darüber. Im Glasfeld über jeder Türe, koket-
tierend, ein miniumrotes Zeichen menschlicher Berech-
nung: die Nummer der Einzelzelle. Zwei Rosaketten
Pfirsichbäume über privatgärtnerischem Durcheinander:
schmächtige Stämme, flockige Blüten. Dazu ein Bordstein
mit grasgrüner Franse und Winden am Drahtzaun. Zwei
rosafarbene Langhauswände mit Rosa excelsa und Doro-
thee Perkins in krauser Ranke, moderne Fassadenkletterer.
Zwei baumelnde Strassenlampen hängen am Querdraht
herab von einer naturhimmelblauen Decke.

Staudengarten und Promenade. Die Vorhalle ge-
wissermassen; daher die Eile. Alles läuft in die Tiefe,
perspektivisch zu verstehn. Die roten Holzstangen, die
Telephondrähte, die Walnussbäume, die Gartenmauern,
die Ligusterhecken, das torfbraune Zickzack der Beete,
der Spazierweg und die Leute darauf. Dazwischen rhyth-
mischer Kampf der Waagrechten mit den Senkrechten, der
Mauern und Hecken mit den Stangen und Pappeln, der
Nussbaumkette und der Staudenreihe mit den Kopfbauten
und den Gartentoren. Diese Gartenportale, vertraulich und
vertraut, halb Bärenzwinger, halb Klosterpforte; mit zwei
Schwarzpappeln dahinter, Populus italicus, Italiener, bei
jedem Luftzug fröstelnd und wispernd.

Der Irisgarten am stillen Platz. Hier ist alles Ruhe.
Vier Platanen, Flüchtlinge aus Persien, lauschen im Vier-
eck dem Plätscherbrunnen. Drei Doppelhäuser im Geviert
gelagert. Davor drei erdbraune Teppiche mit dem eigen-
sinnigen Dekor von dreissigerlei Schwertlilienblättern. Die
Kammer der Irisköniginnen. Im Juni erscheinen sie vor

118

allem Volke: Zuerst Iris missouriensis; lanzettblättrig,
spitz und spitzig, gewählt, gequält und unnahbar, ganz
Amerikanerin. Hernach Maory King, gedrungen, braun
und gelb, naturwüchsig und exotisch wie eine Tahitanerin
von Gauguin. Zuletzt Madame Cherau, kobaltblau ge-
rändert, kultiviert, parfümiert, Französin von Rasse und
von Auftreten.

Heimatschutz


Schon an sich darf die Stadtflucht einer Genossen-
schaftsfamilie von 600 Menschen und deren Ansiedelung
auf dem Lande als eine Grosstat zur Gesundung unseres
Volkstums gewertet werden. Nebstdem gab die Durch-
führung des Freidorfes erwünschte Gelegenheit zur Aus-
einandersetzung mit einigen engem Fragen des schweize-
rischen Heimatschutzes. Das Bekenntnis zu dessen Be-
strebungen wurde nicht zur Schau gebracht durch die
äusserliche Anwendung altvaterischer Bauformen; am
typisierten Zellenbau einer Siedelung erschiene sie dem
Erbauer Vorspiegelung falscher Tatsachen. Die Nähe des
heimatlichen Jura ist spürbarer in der Gesamtauffassung
denn im einzelnen Detail, und der jurassische Anklang
tönt vornehmlich aus dem verwendeten Baustoff und
weniger vernehmbar aus der angewandten Bauform.

Aus dem vertieften Studium alter Baselbieter Fenster
entstand die Normung der Freidorfscheibe, des immer-
wiederkehrenden Moduls aller Fenstersprossenteilungen
an den Lichtquellen der Häuser.

Das Problem der Freileitungsmasten — in der elektro-
lüsternen Schweiz vielumstritten — fand idealste Lösung
durch ein gänzlich unterirdisch verlegtes, elektrisches
Leitungsnetz. Der verständnisvollen Anpassung des
Strassenbahningenieurs ist die räumliche Beziehung der

119

Überlandbahnmasten zu den Freidorf-Strassenaxen zu
danken. Mit dem beifälligen Willen der Telephon Verwal-
tung erstand die rote Flucht der hölzernen Telephon-
stangen längs der Siedelungsgrenze in rhythmischer Ein-
fügung zu den Kopfbauten der Wohnzeilen. Sogar das
Transformatorenhaus ist nicht mehr Fremdkörper im
Ortsbild!

Heimatschützlerischen Zielen der Sprachkunde dient
der gänzliche Wegfall aller künstlichen Bezeichnungen von
Strasse und Platz in der hoffnungsreichen Erwartung einer
treffsicheren Namentaufe durch den Volksmund über Jahr
und Tag.

Für Naturschutz, für Blumenfreude und Gartenschön-
heit werben die 2000 winterharten Blütenstauden im öffent-
lichen Staudengarten als Mitkämpfer in der Erziehung
des miethausentsprungenen Siedlers zum Gartenleben.

Sodann die Brunnen! Selbander stehen sie im Dorfe,
an der grossen Spielwiese und am beschaulichen Wohn-
platz. Mit der typischen Obeliskenform des Brunnen-
stockes bestimmen sie den optischen Maßstab der Platz-
abmessungen, und ihre strebende Senkrechte schafft klaren
Kontrast zur ruhenden Waagrechten der Häuser ringsum.
Ohne Ende entquillt ihnen das kaltklare Wasser ins weite
Kalksteinbecken, den plantschenden Kleinen zur hellen
Freude. Belebend erquicken sie den Durstigen mit köst-
licher Labe, und friedlich entschlummert ihr plätscherndes
Raunen im Traum der Nacht… Steinerne Träger des
Heimatgefühls!

Die Farbe


Die Uniform des einfarbigen Hausanstrichs ist künst-
lerisch im innersten Wesen unserer Vollgenossenschaft be-
gründet. Verschiedenfarbige Häuser hätten verschieden-

120

artige Kleinbürgerverhältnisse und verschiedene Ent-
stehungszeiten vorgetäuscht. So ist auch die Farbe nur
Ausdrucksmittel der Einigkeit, und zur baulichen Einheit
gesellt sich die farbige Einheitlichkeit. Ein Bauherr, ein
Bauwille, eine Bauzeit.

Der Farbton ist ein stumpfes Rot von stetig ändernder
Stärke und abhängig vom wechselnden Blick aus der
Froschperspektive des Siedlergartens, aus der achtbaren
Weite des Wohnhofes und aus der Ferne umliegender
Berge; abhängig hinwiederum vom Wechsel der Witte-
rung, von Sonnenbrand, Nebelnässe, Winterschnee und
Regenfall. Eine Symphonie in Rot: Blassrot die Mauer-
flächen, rotgrau die Umrahmungen und die Gesimse,
silbergrau die Fenster und tiefrot das Ziegeldach mit dem
prickelnden Schwarzweiss der Kamine über der First.
Kein farbiges Betonen einzelner Bauteile, kein Kontrast
zwischen Dach und Hauswand, kein Hervorheben der
Materialunterschiede — nur der ewige Gegensatz zwischen
dem Rot des Bauwerkes und dem Grün der Natur, zwischen
der aufreizenden Farbe des Menschenwerkes und der
friedvollen Ruhe des Gottesgartens.

Reminiszenzen an Altbasel tauchen auf: Münster,
Lohnhof, Waisenhaus, Kaserne; Weinrot, Rostrot, Braun-
rot, Ziegelrot! In Freidorfs nächster Umgebung, unten in
der Ebene des Schlachtfeldes von St. Jakob, beweisen die
Gebäulichkeiten der Altvordern ein ganz hervorragendes
Beherrschen des Farbigen in der Landschaft: In kaltem
Violettblau die Bleiche von St. Jakob, in milchigem Hell-
ocker das Gehöft von 1507, in blassem Rotbraun die alte
Kolonie am Ulmenweg und als Dominante der leuchtende
Goldocker der de Baryschen Spinnerei am Geliert.

Über dem Rande der Ebene steht nun das Freidorf
als Gebilde der Nachkriegszeit in launischem Rot, auf-
reizend und aufpeitschend, schummrig schimmernd im

121

Nebel und glastig glitzernd in der Sonne; jedem Besucher
ein bleibender Eindruck, bald wohlig-warm, bald schreck-
haft-brutal; und je nachdem fällt Lob oder Schimpf, Bei-
fall oder Missfall; und je nachdem bleibt Gunst oder Un-
gunst.

Das Genossenschaftshaus

Der Sommer 1922 sah auf der Terrasse an der Spiel-
wiese eine Rechteckflucht von Gerüststangen. Die
Arbeitergenossenschaft einer sozialen Bauhütte brachte
innert wenigen Monaten den Rohbau des Genossenschafts-
hauses unter Dach. Was Schule, Kirche, Kaufhaus und
Schenke der Kleinstadt, das ersetzt dieses Gebäude dem
Freidorf. Im Innern und Äussern unterwirft es sich willig
dem Einheitsgesetze der Siedelung, und nur das ver-
doppelte Mass aller Dinge kennzeichnet den öffentlichen
Bau. Der Mensch wirkt klein, betritt er den Tempel der
Gemeinschaft.

Auch dem Laien schwant angesichts des Spieles von
Mauerflächen und Fensterlöchern das geheime Walten
eines alles beherrschenden Moduls, und das aufrecht-
gestelzte Verhältnis der Lichtquellen weist deutlich zur
südlichen Heimat der Baukunst. Zag unterstreicht das
Linienspiel der Profile Hauptgesims und Portal, und die
vornehme Haltung verrät sich besser in der Echtheit des
Materials, denn im Prunke des Ornaments. Uber alledem
grüsst vom hohen First ein Dachreiter, übereckgestellt und
equilibristisch; mit Glocke und Zifferblatt nennt er die
eilende Stunde und ersetzt als Wahrzeichen und Uhr-
kammer den fehlenden Kirchturm.

Bald tönt vom Dache aus kupfernem Bauche das
Glockenspiel zur Weihe, und im Herzen des Zellenbaues

122

pulst das Leben der Gemeinschaft. Im Gemeindehaus sam-
melt sich die Hausgemeinde zur Unterweisung, zum Vor-
trag, zum Mahl und zum Kegelschub, und die Penaten
ziehen ein ins Heiligtum der Genossenschaft: die Liebe,
die Arbeit, die Freude.

Der Denkstein


Ein Halbjahr nach der Bauvollendung erstand dem
Gründer auf dem grünen Plan der Spielwiese ein Denkmal
der Dankbarkeit. Aus dem Rasen am Dorfeingang hob
sich ein eckiger Unterbau, und an einem Sommertag
brachte der Wagen eines jurassischen Steinbrechers den
Klotz einer Kalksteinpyramide. Aus dessen Bossen klopfte
der Steinmetz nacheinander das Freidörfler Hauszeichen,
die Verbandsmarke und eine Inschrift. Seitdem kündet
das Mal in stolz-römischer Antiqua:

DER VERBAND
SCHWEIZERISCHER
KONSUMVEREINE
SCHUF IN DEN JAHREN
1919 / 1920 / 1921
DIESE SIEDELUNG FREIDORF
IM WIRRSAL DIESER ZEIT
EINE HEIMSTÄTTE DER NÄCHSTENLIEBE
DES FRIEDENS UND DER FREIHEIT

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Baudaten und Baunormen

1. Siedelungsgebiet

Werkhofareal 9,652m2
Wohngelände 75,263m2
Gesamtgrösse des Siedelungsgebietes 84,915m2
a)Überbaute Fläche:
150 Wohnhäuser (ohne Glaslaube) 9,600
75 Doppelgartenhäuser 660m2
Genossenschaftshaus 1,030m2
Kantinengebäude 320m2
Transformatorenhaus 40m2
Baubüro 50m2
Total 11,700m2
b)Strassen und Wege:
Fahrbare Strassen und Plätze 7,400m2
Verbindungswege 2,600m2
Düngerwege 1,100m2
Total 11,100m2
c)öffentliche Grünflächen:
Spielwiese 2,088m2
Promenaden 5,385m2
Total 7,473m2
d)Gartenland:
150 Siedlergärten (inklusive Glaslaube) 40,800m2
4 Pflanzlandparzellen 4,550m2
Total 45,350m2

Zusammenstellung.

Werkhofareal 9,652 — (320 + 40) 9,292 m2 = 10,94 %d. Gesamtfläche
Überbaute Fläche 11,700 m2 = 13,78 %
Strassen und Wege 11,100 m2 = 13,07 %
öffentliche Grünflächen 4,473 m2 = 8,80 %
Gartenland 45,350 m2 = 53,41 %
Siedelungsgebiet 84,915 m2 =100 %d. Gesamtfläche

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2. Baunormen

Bebauungsplan:
.. Normale Bauliniendistanz 25.00 m
Minimale Bauliniendistanz 13.00
Normalbreite der Fahrstrassen 5,00
Normalbreite der Verbindungswege 3,00
Normalbreite der Düngerwege 1,50
Durchschnittsgrösse des Siedlergartens ca. 265 m2
Minimalgrösse ca. 200
Maximalgrösse ca. 1000
Keller 1,95 m, im Lichten
Waschküche 2.15
Erdgeschoss 2.50
Obergeschoss 2.50
Mansarden und Estrich 2.20
Normale Zimmerlängen:
im Erdgeschoss 4.12 m
im Obergeschoss 4.20 m 2 Bettlängen
Mauern:
Kellermauer:
Fassadenmauer 43 cm stark, in Zementbeton
Brandgiebelmauer 35
tragende Zwischenmauer 30
Erdgeschossmauern:
Fassadenmauer 38 cm stark, Backstein
Brandgiebelmauer 25
tragende Zwischenwand 12 cm stark, Backstein
ohne Holzriegel
Obergeschossmauern:
Fassadenmauer 25 cm stark, Backstein
+ 5 cm Schlackenplatte
Brandgiebelmauer 25 cm stark, Backstein
tragende Zwischenwand 12 cm stark, Backstein
ohne Holzriegel
Nichttragende Trennwände in 5 cm Schlackenplatten.
Hölzerne Normalbalken 10/20 cm bei 4,25 m lichter Spannweite
Normalsparren 8/12 cm bei 3,30 m lichter Spannweite
Bodenkonstruktion:
über Keller: Hohlsteindecke mit Schlackenbetonauftrag
und Lito-silo-Estrich.
über Erdgeschoss und I. Stock: Holzbalkendecke mit
Schiebeboden und Schlackenauffüllung.

125

  • Bodenbelag:
    • Naturboden: Gemüsekeller.
    • Zementböden: Waschküche, Kellertreppenvorplatz, Kellerwerkstatt und Glaslaube.
    • Terrazzoboden: Küche, Treppenhaus, Bad (Windfang, Garderobe, W. C.).
    • Inlaid I. oder II. Qualität: alle Wohnräume im Erdgeschoss.
    • Eichener Riemenboden oder eichene Würfelparkett: alle Wohnräume im Obergeschoss.
    • Gehobelter Tannenboden II. Qualität: Mansarde.
    • Maschinengehobelter Tannenboden: Estrich und Kehlboden.
  • Bedachung:
    • Wohnhäuser: Doppelziegeldach aus Nasenziegeln mit Spitzschnitt.
    • Glaslauben: 5—7 mm Drahtglas.
    • Gartenhäuser: Eternit-Wellplatten.
  • Normaltreppen:
    • Kellertreppen 19,5 cm Steigung; 20 cm Auftritt
    • Erdgeschosstreppen 18,5 » » 23 » »
    • Obergeschosstreppen 19,8 » » 21 » »
    • Bodenleiter 22,4 » » 10 » »
  • Fenster:
    • Normalfensterscheibe . . . 30.5 cm X 40.5 cm im Lichten
    • Zweiflügliges Normalfenster . 1,00 m X 1,40 m » »
    • Dreiflügliges » 1,54 m X 1,40 m » »
    • Zweiflügl. Normaldachfenster 0,98 m X 1,07 m » »
    • Klappflügel Kellerfenster 0,94 m X 0,40 m » »
  • Türen:
    • Normal-Haustüre . . . 1,00 m breit X 2,20 m hoch (inkl. festes Oberlicht)
    • Normal-Zimmertüren . 85 X 205 cm im Lichten
    • Verbindungstüren … 75 X 205 » » »
    • Aborttüren….. 65 X 205 » » »
  • Fensterläden: Tannenholz, unten mit Füllung, oben mit festen Jalousieen.
  • Fassadenanstrich: 2 malig in Murjahns Amphibolin.
  • Kanalisation: Jedes Haus mit Spülklosett und Abortgrube, mit Überlauf an die Schwemmkanalisation.
  • Wasserleitung mit 4 Atmosphären Druck.
  • Hydranten teilweise mit 7 l/i Atmosphären Druck.
  • Elektrische Leitungen mit Spannung 220/380 Volt.

126

3. Haustypen

Haustyp Ià 4 Zimmer 110Einfamilienhäuser
IIà 5 30
IIIà 6 10
Ueberbaute
Fläche
Umbauter
Raum
Preis per m3
umbauten Raumes
Haustyp I 56.54 m2 571.00 m3 Fr. 57.35
IA 58.82 m2 594.00 m3 60.27
II 68.40 m2 690.80 m3 57.00
IIA 77.52 m2 783.00 m3 53.98
IIB 79.05 m2 798.40 m3 54.74
III 107.60 m2 1052.00 m3 52.17

4. Jahresmieten

Eingebauter Haustyp I: Jahresmiete Fr. 850.—
4 Zimmer, Küche, Bad mit W. C„ Keller Waschküche, Werk-
statt, Laube, Gartenhaus und 195—279 m2 Gartenfläche.

Angebauter Haustyp IA:
4 Zimmer, Küche, Bad mit W. C., Keller, Waschküche, Werk-
statt, Laube, Gartenhaus und 208—360 m2 Gartenfläche.
a) ohne Seitengarten und Seitenfenster: Jahresmiete Fr. 850.—
b) mit Seitenfenstern, ohne Seitengarten: Jahresmiete Fr. 870.—
c) mit Seitengarten: Jahresmiete Fr. 900.—

Angebauter Haustyp II: Jahresmiete Fr. 1100.—
5 Zimmer, Küche, Bad, Windfang, W. C., Keller, Waschküche,
Werkstatt, Laube, Gartenhaus und 228—451 m2 Gartenfläche.

Angebauter Haustyp IIA: Jahresmiete Fr. 1200.—
5 Zimmer, Küche, Vorraum, Bad, Windfang, W. C., Waschküche,
Keller, Werkstatt, Laube, Gartenhaus und 276—765 ma Garten-
fläche.

Angebauter Haustyp II B: Jahresmiete Fr. 1200.—
5 Zimmer, Küche, Vorraum, Bad, Windfang, 2 W. C., Wasch-
küche, Keller, Laube, Gartenhaus und 207—211 m2 Gartenfläche.

Angebauter Haustyp III: Jahresmiete Fr. 1600.—
6 Zimmer, Veranda, Diele, Küche, Garderobe, Windfang, 2 W. C.,
Bad, Terrasse, Mansarde, Keller, Waschküche, Geräteraum,
Gartenhaus und 389—935 m2 Gartenfläche.

Zuschlag für eine Mansarde…………………………….Fr. 50.—
Zuschlag für ein geteiltes Zimmer……………………….» 20.—
Zuschlag für Gärten von über 300 m2 per 100 m2 mehr . » 20.—

Im Laufe der Jahre wurden in 41 Häuser, auf Wunsch der Siedler,
die Zentralheizung installiert. Die Jahresmiete erhöhte sich demgemäss
für Häuser des Typs I um Fr. 200.—, für Typ II um Fr. 250.— und
für Typ III um Fr. 300.—.

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5. Baudaten

Baubeginn der 150 Häuser 1. Dezember 1919
Fertigstellung der ersten Wohnhäuser 20. Oktober 1920
Fertigstellung der letzten Wohnhäuser 31. März 1921

6. Gesamtbaukosten

Baukosten (ohne Architekten-Honorar):

Baubüro 0,10 % Fr. 6,354.60
Kantine inkl. Umgebungsarbeiten 1,20 % 83,692.55
150 Wohnhäuser 80,74 % 5,487,505.81
Umgebungsarbeiten 17,15 % 1,165,219.03
Allgemeines 0,61 % 41,095.38
Nachtrag (Ergänzungsarbeiten) 0,20 % 12,913.15
100,00 % Fr. 6,796,780.52

Durchschnittskosten aller 150 Wohnhäuser per m³ umbauten Raumes Fr. 56.77.

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oeffentlich/25jahre/der_baugedanke.txt · Zuletzt geändert: 2022/05/13 16:17 von pop

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